Kitas sollen Betreuungsschlüssel ohne Vorpraktika berechnen

Vorpraktikantinnen und -praktikanten in Luzerner Kitas sollen nicht mehr zum Betreuungsschlüssel zählen – ein entsprechendes Postulat wurde deutlich angenommen.

Der Luzerner Kantonsrat will Vorpraktika von der Berechnung des Betreuungsschlüssels in Kindertagesstätten ausnehmen. Er hat ein entsprechendes Postulat der Gesundheitskommission des Kantonsrats (GASK) am Montag mit 68 zu 41 Stimmen angenommen. Auch der Regierungsrat hatte das Postulat unterstützt.
In Kitas seien eine angemessene Fachlichkeit und ein niedriger Betreuungsschlüssel erwünscht, erklärte er. Dies wirke sich positiv auf die Arbeitsbedingungen und die Ausbildung sowie auf die Betreuungsqualität aus.
Kostensteigerungen für öffentliche Hand
Der Regierungsrat wies in der Beantwortung des Postulats darauf hin, dass dadurch die Kosten für die öffentliche Hand steigen würden. Werden Vorpraktika nicht an den Betreuungsschlüssel angerechnet, wachsen die Personalkosten. Damit erhöhten sich auch die Standardkosten, an denen sich die Höhe der Betreuungsgutscheine orientiert.
Der Regierungsrat teilte das Anliegen der Kommission, Anreize zu schaffen, um Personen direkt als Lernende und nicht zunächst in einem Vorpraktikum zu beschäftigen. Lernende können ihrerseits ab dem dritten Ausbildungsjahr dem Betreuungsschlüssel teilweise angerechnet werden.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen
Ein Ziel des Postulats war es auch, die Arbeitsbedingungen von Vorpraktikantinnen und -praktikanten zu verbessern. Dazu hat der Regierungsrat im vergangenen Jahr bereits den Normalarbeitsvertrag (NAV) erlassen, der unter anderem einen Mindestlohn und eine Maximaldauer für ein Vorpraktikum festlegt.
Mitte, SP, Grüne und GLP unterstützten das Postulat vorbehaltlos. SVP und FDP machten sich für teilweise Erheblichkeit stark.